KI-Kompetenznachweis - Maßnahmenpflicht!
Artikel 4 KI-VO
KI-Kompetenz
"Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind."
Anbieter im Sinne der KI-VO sind die Stellen, die KI-Systeme entwickeln oder entwickeln lassen und in Verkehr bringen, also mit anderen Worten die Hersteller von KI-Systemen. Unter “Betreibern” versteh die KI-VO diejenigen, die ein KI-System in eigener Verantwortung im unternehmerischen Kontext einsetzt. Rein private Verwendung von KI ist davon nicht erfasst.
Diese beiden, Anbieter und Betreiber, müssen dafür sorge, dass die bei ihnen mit KI-Systemen befassten Personen dafür auch kompetent sind. Bei den Personen kann es sich um Mitarbeitende, aber auch unternehmensfremde Beauftragte handeln. Um diese Kompetenz “nach besten Kräften” sicher zu stellen, ergreifen die Unternehmen Maßnahmen. Betroffen sind alle Mitarbeitenden, welche die KI-Systeme im Unternehmen einsetzen sollen.
Maßnahmen ist dabei ein Sammelbegriff für Vorkehrungen, die ein Unternehmen treffen muss. Genau definiert sind die Maßnahmen nicht, was viele Möglichkeiten eröffnet. Das können Richtlinien, Anweisungen, technische Vorkehrungen oder auch Schulungen sein.
Die KI-VO verlangt nicht, dass alle Mitarbeitenden zu wandelnden KI-Lexika werden, sondern es soll ein ausreichendes Maß erreicht werden. Das bedeutet, dass die Maßnahmen des Unternehmens die Mitarbeitenden in die Lage versetzen soll, die technischen und fachlichen Voraussetzungen für den Einsatz von KI zu verstehen und anzuwenden. Ausmaß und Umfang der Maßnahmen soll sich dabei an den Kenntnissen und Vorerfahrungen der Mitarbeitenden orientieren. Vermittelt werden soll Sachkunde, bestehend aus den “Fähigkeiten, Kenntnissen und Verständnis” für die Anwendung der eingesetzten KI-Systeme.