Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Muss ich meine Mitarbeiter schulen?
Sie sind laut Artikel 4 der KI-VO verpflichtet, Ihrem Personal und Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, das Wissen zu vermitteln und nachzuweisen. Diese Personen müssen nach der Verordnung über ein „ausreichendes Maß“ an KI-Kompetenz verfügen. Dieses „ausreichende Maß“ kann sich auch durch technische Kenntnisse, Erfahrung und Ausbildung der Personen ergeben, ist dann aber im Einzelfall schwierig nachzuweisen. Eine einheitliche Schulung mit Zertifikat bringt demgegenüber Sicherheit und sorgt für einheitliche Standards.
Ab wann muss ich meine Mitarbeiter schulen?
Die Pflicht gilt ab dem 01.02.2025 EU-weit.
Was droht mir, wenn ich die KI-Kompetenz meines Personals nicht nachweisen kann?
Art. 4 der KI-VO löst bei einem Verstoß direkt kein Bußgeld aus. Sofern aber eine KI von nicht-kompetenten Personen im Sinne der VO im Unternehmen zum Einsatz kommt, ist das die Verletzung einer Sorgfaltspflicht, die eine Haftung des Unternehmens begründen kann.
Sind mit dem Kurs die gesetzlichen Anforderungen erfüllt?
Ja, der Kurs beinhaltet alle notwendigen und von der KI-VO geforderten Inhalte für den Kompetenznachweis. Bei Änderungen der Gesetze werden wir den Kurs aktualisieren.
Kann man den Kurs vorab zum Testen anschauen?
Registrieren Sie sich in der Verwaltung und dort erhalten Sie Zugang zum Kurs für eine inhaltliche Vorschau.
Wie melden sich meine Mitarbeiter an?
Die Mitarbeiter melden sich mit ihrer E-Mail-Adresse und dem Zugangscode an.
Wie erhalten Mitarbeiter die Zertifikate?
Die Zertifikate nach erfolgreichem Abschluss des Kurses heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Welche technischen Voraussetzungen müssen die Mitarbeiter erfüllen?
Die Mitarbeiter benötigen lediglich einen Computer mit Internetzugang und einen Webbrowser. Der Kurs wird auf allen gängigen Browsern und Geräten unterstützt. Die Ausgabe von Videos und Audio muss auf diesen Geräten möglich sein.
Mein Mitarbeiter hat den Kurs bereits abgeschlossen. Kann er ihn nochmal anschauen?
Ja, der Zugangscode kann für jeden Mitarbeiter beliebig häufig benutzt werden. Ist jedoch an die Person gebunden, die den Zugangscode eingelöst hat.
Wie kann ich meinen Mitarbeiter darauf aufmerksam machen, dass er den Kurs nutzen soll?
Sie können ihm den Zugangscode per E-Mail zusenden.
Wie kann ich sehen, welche Mitarbeiter den Kurs bereits begonnen oder abgeschlossen haben?
Sie können dies in der Verwaltungsübersicht sehen.
Welche Voraussetzungen sollten die Mitarbeiter erfüllen?
Die Mitarbeiter benötigen keine besonderen Voraussetzungen. Sie müssen lediglich über eine E-Mail-Adresse verfügen und den Zugangscode erhalten haben.
Wir haben eine eigene DSGVO-konforme Lösung im Einsatz. Wird in den Kursen auch darauf hingewiesen?
Ja, die Kursinhalte weisen auch allgemein auf solche Lösungen hin. Sie sollten in Ihrer Einladungsmail zusätzlich die Mitarbeiter darauf hinweisen.
Ist Ihr Kurs gendergerecht?
Ja, der Kurs ist gendergerecht. Er beinhaltet keine Inhalte, die auf bestimmte Geschlechter zugeschnitten sind. Sofern wir Ansprachen wie z.B. 'Mitarbeiter' verwenden, ist auch immer jede Person, unabhängig vom Geschlecht und Identität, gemeint.
Ist der Kurs sehbehindertengerecht?
Wir bemühen uns, dass der Kurs auch für Menschen mit Sehbehinderungen zugänglich ist und wir versuchen, die Inhalte so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Sehbehinderungen zugänglich sind.
Ist der Kurs in mehreren Sprachen verfügbar?
Der Kurs ist im Moment auf Deutsch verfügbar. Weitere Sprachen/Untertitel sind in Planung.
Sind die Kursinhalte auch Offline verfügbar?
Der Kurs ist nur online verfügbar.
Können sich Mitarbeiter den Kurs teilen?
Unsere Kurse sind pro Mitarbeiter konzipiert. Jeder Mitarbeiter benötigt einen eigenen Zugangscode und muss den Kurs selbst durchführen und dies bestätigen, da sonst kein Kompetenznachweis durch uns bestätigt werden kann.
Sind die Kurse durch besondere Schutzmaßnahmen geschützt, die die Wiedergabe auf anderen Plattformen verhindern?
Nein, der Kurs ist nicht geschützt. Jedoch erhalten alle unsere Kurse digitale Wasserzeichen, die bei unberechtigter Weitergabe des Kurses zur Rückverfolgung führen.
Kann der Kurs in Inhalt, Branding und Hosting angepasst werden?
Ja, der Kurs kann für Großkunden angepasst werden. Bitte wenden Sie sich über das Kontaktformular an uns.